Condiții
Sunny Day Energy
ALLGEMEINES
Sunny Day Energy S.R.L. beliefert ausschliesslich unternehmerische Kunden. Juristische Personen werden nicht beliefert. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.sunnydayenergy.de) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung. Unsere AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist
PREISE / ZAHLUNG
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
- Alle Produktpreise verstehen sind als netto ohne Mehrwertsteuer und in Euro angegeben.
- Die Kosten des Versands trägt der Kunde, es sei denn es ist steht ausdrücklich etwas abweichendes im Vertrag.
- Jede Änderung der Bestellung durch den Lieferanten muss von Sunny Day Energy schriftlich akzeptiert werden. Jede vom Lieferanten angenommene Bestellung wird zusammen mit den Sunny Day Energy AGB ein rechtsverbindlicher Vertrag.
- Ab einem Warenwert von 600 Euro netto liefern wir grundsetzlich nur gegen Vorkasse (Zahlung vor Lieferung) außer es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
TRANSPORT / LIEFERUNG
- Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
- Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig (Lieferzeit: 5-30 Tage nach dem Eingang der Zahlung).
- Bei allen Versendungsarten geht die Gefahr mit Ablieferung an den Kunden bzw. an den Abholer/Spediteur auf den Kunden über.
- Wir sind berechtigt, Teillieferungen in zumutbarem Umfang vorzunehmen.
- Für Ladungssicherung abgeholter Waren ist der Kunde/Abholer selbst verantwortlich.
- Bei Abholung ist die gelieferte Ware bei der Übernahme durch den Kunden/Abholer auf Menge sowie Ausstattung/Zubehör zu prüfen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
GEWÄHRLEISTUNG
- Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.
- Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
- Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
- Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
- Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen.
- Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens innert von drei Tagen nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
- Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
- Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
- Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
HAFTUNG
- Haftung für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen nach dem Produkthaftungsgesetz
Jegliche Haftung von Sunny Day Energy ist für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt einer der folgenden Fälle vor:
- vorsätzliche Pflichtverletzung
- grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sunny Day Energy
- schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- arglistiges Verschweigen von Mängeln oder Garantie für deren Abwesenheit
- schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung bei
- grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter von Sunny Day Energy und bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
EIGENTUMSVORBEHALT
- Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
- Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
WARENRÜCKNAHME
- Ware wird nur nach Vereinbarung zurückgenommen.
- Angenommen wird nur Ware in neuem einwandfreiem Zustand; insbesondere beschädigte Produkte oder solche mit Bearbeitungs-, Lager- oder Gebrauchsspuren werden nicht angenommen.
- Bei der Rückgabe sind Lieferschein und/oder Rechnung der Ware beizufügen. Nur dann kann eine Gutschrift über die Warenrücknahme erteilt werden.
- Rückgabeort und Rücknahmekonditionen werden je nach Vereinbarung schriftlich festgelegt.
- Unberührt von den vorstehenden Bestimmungen über die Warenrücknahme (Ziff. 9) bleiben etwaige Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln.
VERTRAULICHE INFORMATIONEN
- Die Vertragspartei wird alle Informationen, die er im Zusammenhang mit dem Vertrag vom oder im Namen von Sunny Day Energy erhält oder erhalten hat oder auf die er Zugriff hat, vertraulich behandeln und nur an solche Personen weitergeben, für die Sunny Day Energy zuvor schriftlich die Zustimmung gegeben hat. Die Vertragspartei wird diese Informationen nur verwenden, wenn dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich ist. Bei Been- digung des Vertrages wird die Vertragspartei nach Wahl von Sunny Day Energy diese Informationen entweder zurückgeben oder vernichten. Die Vertragspartei wird keine Informationen bezüglich des Vertrags ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sunny Day Energy an andere natürliche oder juristische Personen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Presse oder eine offizielle Stelle, weitergeben oder veröffentlichen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorge- schrieben (und dann – soweit gesetzlich zulässig – nach vorheriger, schriftliche Mitteilung an Sunny Day Energy).
- Alle Zeichnungen, Dokumente, Spezifikationen, Modelle und andere und Materialien, die von den Vetragspareien speziell in Verbindung mit den Produkten oder Dienstleistungen erstellt wurden, gehen in das Eigentum von Sunny Day Energy über und werden als Teil der vertraglichen Gegenleistung
entweder nach Fertigstellung, Beendigung/Einstellung der Dienstleistungen oder Lieferung der im Vertrag geforderten Produkte nach Kündigung des Vertrages übergeben. Die Vertragsparteien überträgen hierbei Sunny Day Energyç alle Rechte, die er an all diesen Zeichnungen, Modellen, Spezifikationen, Dokumenten und Materialien hat.
SCHLUSSBESTIMMUNG
- Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
- Sofern von den Parteien nicht schriftlich anders verein- bart, unterliegt der Vertrag den deutschen Gesetzen. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, unterliegen der ausschließ- lichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie Kollisionsnormen, die die Anwendung einer anderen Rechtswahl erfordern würden, sind aus- geschlossen. Sollten zwischen BMI und dem Lieferanten im Zusammenhang mit dem Vertrag Streitigkeiten entstehen, werden die Parteien unverzüglich nach Treu und Glauben versuchen, diese innerhalb von 4 Kalen- derwochen durch Verhandlungen beizulegen. Wenn die Parteien keine zufriedenstellende Lösung aushandeln können, vereinbaren die Parteien, dass die zuständigen Gerichte in der Gerichtsbarkeit, in der der Kunde seinen Sitz hat, ausschließlich zuständig sind.
- Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.
- Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift form, soweit gesetzlich keine weitergehende Form gefordert ist. Die Übermittlung des Originals durch Fax oder digitale Kopie (EMail) sowie Briefwechsel wahrt die Form, § 127 Abs. 2 BGB.
Stand 20.04.2024